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Die Namensschuldverschreibung ist eine Unterart der Schuldverschreibung, bei der jeder Besitzer der Urkunde namentlich bekannt ist. Die Urkunde ist auf den konkreten Namen des Besitzers ausgestellt. Eigentümer der Namensschuldverschreibung sind Gläubiger gegenüber des Emittenten bzw. des Ausstellers.Eine Übertragung dieser Inhaberpapiere auf eine [...]Kategorie: Wirtschaft