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Der Fall des Bankrotts tritt ein, wenn ein Schuldner (eine natürliche oder juristische Person) seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr erfüllen kann.Der Ausdruck Bankrott stammt aus dem italienischen "banca rotta" und bedeutet soviel wie "zerbrochene oder leere Bank". Im anglo-amerikanischen Sprachraum spricht man von [...]Kategorie: Wirtschaft